Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist für die Meisten ein grosser Schock. Plötzlich wird man von Unsicherheiten und Zukunftsängsten geplagt und die Frage „Und jetzt?“ steht im Raum. Aufgrund der weltweit herrschenden Pandemie werden aktuell viele Personen mit dieser harten Realität konfrontiert.
Sie haben Ihre Kündigung erhalten und wissen nicht weiter? In unserem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, was Ihnen im Falle einer Arbeitgeberkündigung zusteht und wie Sie die Kündigung als Chance sehen können.
Was sollten Sie nach Erhalt der Kündigung als erstes Tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Verbindung zu setzten. Dort finden Sie kompetente Beratung und Unterstützung für die bevorstehende Stellensuche. Das RAV verfügt über zahlreiche Kontakte und verfolgt das Ziel, Arbeitssuchende möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem ist die Anmeldung beim RAV die Voraussetzung dafür, dass Sie eine Arbeitslosenentschädigung erhalten.
Wichtig ist, schämen Sie sich nicht für Ihre Kündigung! Reden Sie mit Ihrer Familie, Freunden und Bekannten über Ihre Kündigung und fragen Sie nach, ob sie allenfalls jemanden kennen, der eine Stelle zu besetzten hat. Oftmals zahlt sich Mundpropaganda in der Arbeitssuche aus.
Zudem empfehlen wir Ihnen gleich zu Beginn Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand zu bringen. So können Sie bei spannenden Angeboten sofort Ihr aktuelles Bewerbungsdossier einreichen und verlieren keine wertvolle Zeit. Bei allfälligen Fragen zum Thema Bewerbungsunterlagen bietet unser Blogbeitrag „Häufige Fehler in Bewerbungsunterlagen“ eine Unterstützung.
Was können Sie von Ihrem Chef erwarten?
Während Ihrer Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf freie Zeit für Vorstellungsgespräche. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Abwesenheit mit Ihrem Vorgesetzten koordinieren und Termine, wenn möglich auf Randzeiten legen. Grundsätzlich gilt etwa ein halber Tag pro Woche als angemessen. Falls Sie im Monatslohn angestellt sind, werden diese Absenzen in der Regel sogar bezahlt.
Zudem steht Ihnen von Gesetzes wegen beim Austritt aus dem Unternehmen ein Arbeitszeugnis zu. Falls Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht im Besitz eines Zwischenzeugnisses sind, empfehlen wir Ihnen eines zu verlangen, damit Sie es Ihren Bewerbungsunterlagen beilegen können. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Leistungen fair bewertet wurden, können Sie unseren Blogbeitrag „Arbeitszeugnisse lesen“ zu Rate ziehen.
Wo finde ich einen neuen Job?
Es gibt viele Möglichkeiten einen neuen Job zu finden. Früher wurden die Stelleninserate hauptsächlich in Zeitungen veröffentlicht. Auch heute finden Sie noch das eine oder andere Inserat in den Printmedien. Jedoch dominiert mittlerweile eindeutig das Internet. Es gibt viele verschiedene Online-Jobbörsen, die über tausende Stellenangebote verfügen. Bekannte Beispiele sind Jobs.ch, Jobscout24.ch, Indeed oder auch Google for Jobs. Zudem haben Sie die Möglichkeit, direkt auf Firmen-Webseiten oder in den sozialen Netzwerken nach spannenden Stellen Ausschau zu halten.
Weiter empfehlen wir Ihnen, bringen Sie Ihr LinkedIn Profil auf den neusten Stand und wählen Sie die Option „Offen für Jobsuche“ an. Mithilfe dieses Banners wird einerseits Ihr Netzwerk darauf aufmerksam gemacht, dass Sie aktuell auf Arbeitssuche sind. Möglicherweise erfahren Sie dadurch von spannenden Angeboten. Andererseits wird dank der „Open to Work“ Funktion vielleicht auch der eine oder andere Recruiter auf Sie aufmerksam. Aus eigener Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass wir bei unseren Direktansprachen zu Beginn oftmals Persönlichkeiten anschreiben, die diese Option aktiviert haben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützung durch Personalvermittlungen. Neben dem RAV gibt es viele private Unternehmen, die sich der Vermittlung von Arbeitskräften verschrieben haben. Auch Batterman Consulting hat sich die erfolgreiche Vermittlung von Executives und Professionals zum Ziel gesetzt. Dabei arbeiten wir im exklusiven Verhältnis mit Firmen in der ganzen Deutschschweiz zusammen. Auf unserer Homepage finden Sie unsere zahlreichen Stellenangebote (https://batterman.ch/jobs/). Falls aktuell nicht das richtige Angebot für Sie dabei ist, freuen wir uns auch über Ihre Initiativbewerbung. Dadurch werden Sie in unserem Expertenpool aufgenommen, womit wir Sie zukünftig kontaktieren können, wenn wir eine passende Vakanz zu besetzten haben.
Unser Tipp zum Schluss:
Eine Kündigung zu erhalten ist nie schön. Das Wichtigste ist: Lassen Sie den Kopf nicht hängen, egal wie aussichtlos die Lage im ersten Moment zu scheinen mag. Holen Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht und schämen Sie sich nicht für Ihre Situation. Oftmals entpuppt sich die Kündigung im Nachhinein als erster Schritt für eine neue, spannende Herausforderung. Vergessen Sie nicht: Wo sich eine Türe schliesst, öffnet sich eine andere.
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